Normalerweise wird Wasser, das man verbraucht, nahezu 1:1 wieder als Abwasser abgeführt. Daher rechnen wir den Frischwasserverbrauch und das Abwasser in diesem Verhältnis ab. Sie können aber für den Garten einen Zwischenzähler einrichten, um das Wasser, was dort im Garten genutzt wird, abzurechnen. Für dieses Abwasser wird keine Abwassergebühr fällig, da es nicht in die Schmutzwasserkanalisation abgeführt wird.
Informationen zu Gartenwasserzählern
Sie können den Zähler
- selbst im Baumarkt erwerben,
- eigenständig einbauen
- und selbst ablesen.
Verantwortlich für das Erfassen der Zählerstände und die Berechnung ist das Steueramt.
- Das Kassen- und Steueramt für Grundbesitzabgaben
Stadthaus
Ermäßigung der Abwassergebühren
Berliner Platz 2
53111 Bonn
E-Mail: steueramt@bonn.de
Telefon: 0228 77 3003
- Alle Auflagen, die den Zähler betreffen, klären Sie mit dem Amt.
- Auch die Zählerstände melden Sie nicht an uns, sondern an das Amt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ja, bei einer Fläche, die das Regenwasser in den Boden versickern lässt, gibt es auch Ermäßigungen auf die Niederschlagswassergebühr.
Nein, es gibt keine Mindestmengen für die gesonderte Abrechnung.