Ist Ihr Wasser bleihaltig?
Die einwandfreie Qualität des Bonner Trinkwassers ist unser oberstes Gebot. Wir sichern sie durch regelmäßige Analysen – lange, bevor das Wasser Ihren Haushalt erreicht. Vereinzelt kann die Wasserqualität jedoch durch Verunreinigungen in den Rohrleitungen beeinträchtigt werden.
Zum 1. Dezember 2013 wurde der Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf 10 Mikrogramm je Liter herabgesetzt. Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor einer gesundheitsschädlichen Aufnahme von Blei mit dem Trinkwasser zu schützen. Darüber haben das Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn und SWB Energie und Wasser in einem gemeinsamen Brief vom August 2013 informiert. Den Brief finden Sie hier zum Download:
Herabsetzung Bleigrenzwert zum 1.12.2013 (0 Byte)
Künftig müssen Bleileitungen bzw. Teilstücke grundsätzlich (§17 der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung) bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Die niedrigen Grenzwerte von maximal 10 µg/l bzw. 5 µg/l (neuer Grenzwert ab 12. Januar 2028) können von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden.
Hausbesitzer sind verpflichtet, Bleileitungen auszutauschen, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Diese Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das zuständige Gesundheitsamt verlängert werden. Die betroffenen Verbraucher sind durch den Hausbesitzer darüber zu informieren.
Stellen wir als Wasserversorger oder ein Installationsunternehmen das Vorhandensein von Bleileitungen oder Teilleitungen aus Blei fest, so sind wir dazu verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen.
Darüber hinaus finden Sie unter den nachfolgenden Links weitere Informationen:
DVGW e.V.: Blei im Trinkwasser
Blei im Trinkwasser | Umweltbundesamt