In unserem Stromerzeugungsanlagenportfolio bündeln wir viele verschiedene dezentrale Stromerzeugungsanlagen, die nachhaltigen Strom auch in Ihrer Region erzeugen. Wir werden dafür sorgen, dass Ihr Anteil des Stroms dieser Stromerzeugungsanlagen zu Ihnen gelangt. Damit der Ihnen gelieferte Strom auch wirklich als „regional“ bezeichnet werden darf, nutzen wir zudem Regionalnachweise, die das Umweltbundesamt über das hierfür geschaffene Regionalnachweisregister ausstellt.
FAQ Regionalstrom
Strom kaufen
Der Strompreis wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst – z. B. Steuern, Abgaben, Netzentgelten oder Umlagen, wie z. B. der EEG-Umlage. Nur ca. 21 Prozent des Strompreises gehen auf Kosten für Stromerzeugung und Vertrieb zurück; mehr als 50 Prozent des Strompreises entfallen auf Umlagen, Konzessionsabgaben oder Netzentgelten. Ein weiterer großer Bestandteil geht auf Steuern zurück.
Mit dem Erwerb von Strom aus regionalen dezentralen Stromerzeugungsanlagen fördern Sie den Ausbau von nachhaltigen Stromerzeugungsanlagen in Ihrer Region. Durch Ihre Nachfrage setzen Sie sich für eine verantwortungsvolle Stromversorgung durch Ihren Energieversorger vor Ort ein. Mit dem Bezug von Regionalstrom tragen Sie somit zu einer nachhaltigen und sauberen Stromversorgung bei.
Sämtliche Stromerzeuger und -verbraucher werden in Deutschland in Bilanzkreisen zusammengefasst. In diesen wird der von den dezentralen Stromerzeugungsanlagen produzierte Strom eingespeist und kann für die Verbraucher entnommen werden. Da sich alle Stromerzeugungsanlagen unseres Stromerzeugungsanlagenportfolios, in unserem Bilanzkreis befinden, können wir sicherstellen, dass der regional produzierte Strom auch tatsächlich bei Ihnen ankommt.
Die Stromerzeugungsanlagen, aus denen Sie beliefert werden, dürfen maximal 50 km von dem PLZ-Gebiet Ihrer Lieferstelle entfernt sein. Der Standort der Stromerzeugungsanlage bezieht sich dabei auch auf die PLZ, in deren Gebiet sich die Stromerzeugungsanlage befindet. Aus Stromerzeugungsanlagen, die weiter entfernt sind, darf eine Belieferung nicht erfolgen, um das Kriterium der Regionalität nicht zu gefährden.
Grundsätzlich sind alle Stromerzeugungsanlagen vorgesehen, die nach EEG gefördert werden oder wurden. EEG-Anlagen sind Stromerzeugungsanlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Solar, Biomasse, Wasserkraft etc. erzeugen können. Dass die Anlagen unserem Regionalitätskriterium entsprechen, ist dabei selbstverständlich. Kohle- oder Atomenergie haben in Ihrem regionalen Anteil nichts zu suchen – zu Ihnen gelangt nur nachhaltiger Strom.
Mit dem Regionalnachweisregister wurde vom Gesetzgeber ein Instrument eingeführt, das die regionale Herkunft des Stroms sicherstellen soll. Hierbei kann der Strom aus einzelnen EEG-geförderten Stromerzeugungsanlagen ganz konkret einzelnen Endverbrauchern zugewiesen werden. Durch die Regionalnachweise können Sie sicher sein, dass der Strom aus EEG-geförderten Stromerzeugungsanlagen in Ihrer Region stammt und wir die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass die von Ihnen ausgewählten Stromerzeugungsanlagen tatsächlich regional sind. Dies erfolgt über das 50-km-Kriterium sowie eine eindeutige vertragliche Lieferbeziehung, die eine Doppelvermarktung ausschließt.
Strom verkaufen
In unserem Stromerzeugungsanlagenportfolio bündeln wir viele verschiedene dezentrale Stromerzeugungsanlagen, die nachhaltigen Strom an Verbraucher in Ihrer Region liefern.
Wenn Sie Ihren Strom nicht auf Basis von Kohle, Öl, Erdgas oder Atomkraft erzeugen, sind Sie herzlich willkommen, Kunden in der Region zu beliefern. Hierzu zählen unter anderem PV- und Windkraft-Anlagen. Wir treten mit dem Regionalstromprodukt für eine saubere und nachhaltige Energieversorgung in der Region ein.
Die Stromerzeugungsanlagen, aus denen der Verbraucher beliefert wird, dürfen maximal 50 km von dem PLZ-Gebiet der Lieferstelle entfernt sein. Der Standort der Stromerzeugungsanlage bezieht sich dabei auch auf die PLZ, in deren Gebiet sich die Stromerzeugungsanlage befindet. Aus Stromerzeugungsanlagen, die weiter entfernt sind, darf eine Belieferung nicht erfolgen, um das Kriterium der Regionalität nicht zu gefährden.
Theoretisch können Sie unabhängig von der Größe Ihrer Anlage Strom an Ihre Nachbarschaft liefern. Je nach Leistung und der Förderung Ihrer Stromerzeugungsanlage kann es jedoch sein, dass die Anlage ferngesteuert werden muss. Bei sehr kleinen Anlagen kann es sein, dass sich eine Einbindung Ihrer Anlage deswegen rein wirtschaftlich nicht lohnt.
Ja, können Sie. Hierzu müssen lediglich so genannte Regionalnachweise aus Ihrer Stromerzeugungsanlage generiert werden. Darum müssen Sie sich aber nicht selbst kümmern. Das erledigen wir für Sie und Sie haben keinen finanziellen Nachteil.
Um den von Ihnen erzeugten Strom anzubieten, müssen Sie lediglich einen Vertrag zur Direktvermarktung mit uns als Energieversorger abschließen und uns die technischen Rahmendaten mitteilen. Ferner stellen Sie uns noch ein Foto Ihrer Anlage zur Verfügung und schon sind Sie Teil der Verkäufercommunity.
Sollten Sie als EEG Anlagenbetreiber eine gesetzliche Förderung in Anspruch nehmen, muss Ihre Anlage fernsteuerbar sein. Sollte in Ihrer Anlage noch keine entsprechende Technik verbaut sein, können wir Ihnen diese Technik aber auch zur Verfügung stellen.
Nein, Sie haben keinen laufenden Aufwand. Alle Prozesse laufen über uns. Sie stellen lediglich den von Ihnen erzeugten Strom zur Verfügung und erhalten dafür Ihre Vergütung.
Bezahlen müssen Sie nichts und Sie haben auch keine Nachteile. Dafür aber den Vorteil, Werbung für Ihre Stromerzeugungsanlage oder Ihr Unternehmen machen zu können. Eine Möglichkeit hierzu bietet die für alle potenziellen Abnehmer einsehbare Anlagenbeschreibung, in der Sie zum Beispiel Ihr Engagement für CO2-arme Energieerzeugung darstellen können. Zudem besteht die Möglichkeit, im Online-Portal und anderen Kanälen im Rahmen der Regionalstrom-Kommunikation Werbung Ihres Unternehmens zu schalten.
Nein, das übernehmen wir für Sie. Fragen rund zum Produkt und zur Erzeugung der Anlagen beantworten wir denjenigen, die mit Ihrem Anlagenstrom beliefert werden.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen können Sie sich jederzeit an uns wenden:
Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
Samstag: 8 bis 16 Uhr
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-bonn.de