Seit März 2021 gilt das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG). Unter bestimmten Voraussetzungen müssen bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude ab dem 01.01.2025 mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet sein. Zusätzliche Ladepunkte müssen vorbereitet sein. Gerne unterstützen wir Sie mit unseren maßgeschneiderten Produkten, damit Sie die Anforderungen des GEIG erfüllen. Sprechen Sie uns an!
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