Für Bestandsanlagen, bei denen bereits eine Reduzierung der Netzentgelte durch den Netzbetreiber vereinbart wurde, bleiben diese bisherigen Regelungen bis zum 31. Dezember 2028 unverändert bestehen. Anschließend gelten auch für diese Anlagen die neuen Vorgaben gemäß § 14a EnWG. Für ältere Anlagen wie beispielsweise Nachtspeicherheizungen können die bestehenden Regelungen dauerhaft bestehen bleiben.
Der Naturstrom-Klassiker in Bonn mit Zertifikat von Grüner Strom