Wasserversorgung für Grundstückseigentümer
Ein rechtskräftiges Vertragsverhältnis kommt nur zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Versorgungsunternehmen zustande.
Ein rechtskräftiges Vertragsverhältnis kommt nur zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Versorgungsunternehmen zustande.