Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an der Aktion „Banner für Bonn“ der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (nachfolgend: SWB Energie und Wasser) zur Förderung von Vereinen erkennt der teilnehmende Verein ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Vereine, die ihren Sitz im Versorgungsgebiet von SWB Energie und Wasser haben und auch keine religiösen und/oder politischen Ziele verfolgen.

Es können nur Personen im Namen eines Vereins Banner bestellen, die vom Verein hierzu berechtigt sind und diese Berechtigung gegenüber SWB Energie und Wasser schriftlich nachweisen.

Eine abschließende Auswahl der förderfähigen Vereine behält sich SWB Energie und Wasser ebenso vor wie den Ausschluss von der Teilnahme an der Aktion „Banner für Bonn“.

Der Verein positioniert das/die Banner gut sichtbar bei der Veranstaltung bzw. in unmittelbarer Nähe zur Veranstaltung. Das/die Banner muss/müssen mindestens 14 Tage hängen. Zur Dokumentation erhält SWB Energie und Wasser ein Foto vom platzierten Banner.

Geeignetes Befestigungsmaterial für das/die Banner muss der Verein auf eigene Kosten besorgen.

Die Abholung des/der Banner erfolgt durch den Verein am Empfang (Theaterstraße 24, 53111 Bonn). Den genauen Zeitpunkt teilt ihm SWB Energie und Wasser mit. Nach Veranstaltungsende gibt der Verein die Banner zeitnah am Empfang zurück.

Der Verein darf ohne Zustimmung von SWB Energie und Wasser keine Förderungen/Zusagen mit anderen Energieversorgungsunternehmen für die Veranstaltung, für die das/die Banner produziert wurden eingehen, die in Konkurrenz zu SWB Energie und Wasser stehen.

Auf der vereinsinternen Internetseite muss zeitgleich zur Veranstaltung eine Verlinkung zu SWB Energie und Wasser zu www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause eingerichtet sein. Zudem erwähnt der Verein das Engagement von SWB Energie und Wasser in der Presse, bei Rundschreiben, in Schaukästen, oder in den sozialen Medien, je nach Möglichkeit. SWB Energie und Wasser erhält Belegexemplare.

Pro Veranstaltung kann der Verein eine Banner-Anfrage (maximal 2 Banner) an SWB Energie und Wasser stellen. Jedoch für maximal drei unterschiedliche Veranstaltungen pro Kalenderjahr.

Die Anfrage muss mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt sein und wird erst durch schriftliche Bestätigung von SWB Energie und Wasser per E-Mail, Fax oder Brief verbindlich!

SWB Energie und Wasser ist jederzeit berechtigt, die Aktion „Banner für Bonn“ ohne Angabe von Gründen einzustellen.

Der teilnehmende Verein erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Vereins- und Personenangaben für die Abwicklung von SWB Energie und Wasser gespeichert werden dürfen. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Bestellabwicklung genutzt.

Der Rechtsweg ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Es findet deutsches Recht Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.


 

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