Erläuterung der Fernwärmepreise von SWB Energie und Wasser
Die Preise für die Fernwärme von SWB Energie und Wasser werden jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Jahres angepasst. Der jeweils gültige Preis berechnet sich dabei durch vertraglich mit den Kunden vereinbarte Preisänderungsformeln. In diese Formeln werden zum Zeitpunkt der Preisänderung Werte eingesetzt, so dass sich ein neuer Preis berechnet, der dann für ein halbes Jahr gilt.
Die einzusetzenden Werte kommen dabei nicht von SWB Energie und Wasser, sondern von neutralen Stellen, wie zum Beispiel dem Statistischen Bundesamt. SWB Energie und Wasser hat deshalb keinen Einfluss auf die Entwicklung der Fernwärmepreise.
Unsere Kunden können ihren Fernwärmepreis jederzeit nachrechnen. Die Formeln für die Preisberechnung sehen auf den ersten Blick kompliziert aus. Bei näherem Hinsehen ist das System allerdings einfach zu verstehen. SWB Energie und Wasser möchte Kunden und Interessenten an dieser Stelle unterstützen und erläutert hier die Anwendung der Preisänderungsformeln.
Preise für den Zeitraum 01.10.2024 - 31.03.2025
Netto
Brutto1
Jahresgrundpreis für die ersten 10kW
110,38 Euro
131,35 Euro
für jedes kW darüber hinaus
41,30 Euro/kW
49,15 Euro/kW
Arbeitspreis
9,327 Cent/kWh
11,099 Cent/kWh
Emissionspreis
0,829 Cent/kWh
0,987 Cent/kWh
1 In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von zurzeit 19 Prozent enthalten.
Der Grundpreis wird in Euro pro Kilowatt (€/kW) angegeben. Über diesen Preis wird dem Kunden die an der Fernwärmeanlage zur Verfügung gestellte Leistung in Rechnung gestellt. Diese Leistung wird auch „installierte Leistung“ oder „Anschlussleistung“ genannt und ist abhängig von der Größe des versorgten Gebäudes bzw. der versorgten Wohnung.
Für die ersten 10 Kilowatt einer Anlage wird dabei ein pauschaler Betrag abgerechnet. Ab der zehnten Kilowatt wird jede Kilowatt, die darüber hinaus geht, mit einem weiteren Grundpreis multipliziert und das Ergebnis dem Kunden in Rechnung gestellt.
Beispiel: die im Beispiel genannten Preise können von den tatsächlichen Preisen abweichen. Gültig sind grundsätzlich die aus den Formeln errechneten und auf dem Preisblatt genannten Preise.
Anschlussleistung: 17 kW Grundpreis für die ersten 10 kW: Pauschal 110,38 € pro Jahr Grundpreis für jedes weitere kW (über 10 kW): 41,30 €/kW und Jahr
Grundpreis auf der Jahresrechnung: 110,38 € + (17 kW - 10 kW) x 41,30 €/kW und Jahr = 399,48 € pro Jahr
Die Grundpreispreisformel rechnet den jährlichen Grundpreis (GP) zum 01.10. und 01.04. eines jeden Jahres aus und lautet:
Das Prinzip hinter dieser Formel ist, dass der Preis zur Einführung der Formel zum 01.10.2013 in Höhe von 91,50 €* für die ersten 10 kW sowie ab dem zehnten kW 34,24 €/kW* mit dem Verhältnis der Kostenentwicklung ab dem 01.10.2013 multipliziert wird und so den Grundpreis zum jeweiligen Anpassungszeitpunkt ergibt.
* Seit dem 01.04.2017 beinhaltet der GP0 das für die Nutzung des öffentlichen Raums zu entrichtende Gestattungsentgelt. Die Weitergabe erfolgt nach §3f des Fernwärme-Lieferungsvertrages.
Vereinfacht lässt sich die Formel auch so darstellen:
In der Klammer der oben aufgeführten Formel wird die Kostenentwicklung durch öffentlich zugängliche Werte des Statistischen Bundesamtes und des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe dargestellt.
I:
Investitionsgüterindex: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Statistischer Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), lfd. Nr. 3, Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten.
I0:
Basiswert des Investitionsgüterindex (Der Basiswert beträgt 91,67 und ist der Durchschnittswert aus den monatlichen Notierungen des Investitionsgüterindizes vom Januar 2013 bis zum Juni 2013 (2015 = 100).) Quelle: Statistisches Bundesamt
L:
Lohn für die tarifliche Stundenvergütung eines Facharbeiters nach dem Monatstabellenlohn des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) in der Gruppe 5, Stufe 3.
L0:
Basiswert Lohn (Der Basiswert beträgt 15,14 Euro/Stunde mit Stand zum Juni 2013)
Der Arbeitspreis wird in Euro pro Megawattstunde (€/MWh) angeben. Über diesen Preis wird die tatsächlich durch den Kunden verbrauchte und am Fernwärmezähler gemessene Wärme abgerechnet. Dabei wird der gemessene Verbrauch mit dem Arbeitspreis multipliziert.
Beispiel: die im Beispiel genannten Preise können von den tatsächlichen Preisen abweichen. Gültig sind grundsätzlich die aus den Formeln errechneten und auf dem Preisblatt genannten Preise
Arbeitspreis auf der Jahresrechnung: 15.000 kWh x 93,27 €/MWh = 15.000 kWh x 0,09327 €/kWh = 1.399,05 €
Die Arbeitspreisformel rechnet den Arbeitspreis (AP) zum 01.10. und 01.04. eines jeden Jahres aus und lautet:
Das Prinzip hinter dieser Formel ist, dass der Preis zur Einführung der Formel zum 01.10.2013 in Höhe von 65,93 €/MWh (AP0) mit dem Verhältnis der Kosten- und Marktentwicklung ab dem 01.10.2013 multipliziert wird und so den Arbeitspreis (AP) zum jeweiligen Anpassungszeitpunkt ergibt.
Vereinfacht lässt sich die Formel auch so darstellen:
Die Werte zur Ermittlung der Kostenentwicklung:
In der Klammer der oben aufgeführten Formel wird die Kosten- und Marktentwicklung durch öffentlich zugängliche Werte des Statistischen Bundesamtes, der European Energy Exchange (auch EEX oder Erdgasbörse genannt) und des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TVV) dargestellt.
I:
Investitionsgüterindex: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Statistischer Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), lfd. Nr. 3, Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten
I0:
Basiswert des Investitionsgüterindex (Der Basiswert beträgt 91,67 und ist der Durchschnittswert aus den monatlichen Notierungen des Investitionsgüterindizes vom Januar 2013 bis zum Juni 2013 (2015 = 100).) Quelle: Statistisches Bundesamt
L:
Lohn für die tarifliche Stundenvergütung eines Facharbeiters nach dem Monatstabellenlohn des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) in der Gruppe 5, Stufe 3.
L0:
Basiswert Lohn (Der Basiswert beträgt 15,14 Euro/Stunde mit Stand zum Juni 2013) Quelle: z.B.: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-v/ ausgehend von einer tariflichen Monatsarbeitszeit von aktuell 169,57 Arbeitsstunden
AP:
neuer Arbeitspreis
AP0:
Basis-Arbeitspreis (65,93 €/MWh zum 1. Oktober 2013)
ENCG:
Erdgasindex Großhandel: Arithmetisches Mittel der Tagesnotierungen der EEX THE Natural Gas Futures an der European Energy Exchange (Börse für Energie) in Euro/MWh.
ENCG0:
Basiswert Erdgasindex Großhandel, im Jahr 2013 noch NCG Natural Gas Season Futures (Der Basiswert beträgt 27,72 Euro/MWh und ist der Durchschnittswert aus den börsentäglichen Notierungen des Erdgasindizes Großhandel vom Januar 2013 bis zum Juni 2013.) Quelle:European Energy Exchange (EEX)
Der Wert zur Ermittlung der Marktentwicklung
EHH:
Erdgasindex Haushalte: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Statistischer Bericht - Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), lfd. Nr. 632, Erdgas, bei Abgabe an Haushalte
EHH0:
Basiswert des Erdgasindex Haushalte (Der Basiswert beträgt 99,62 und ist der Durchschnittswert aus den monatlichen Notierungen des Erdgasindex Haushalte vom Januar 2013 bis zum Juni 2013 (2015 = 100).) Quelle: Statistisches Bundesamt
Preisermittlung zum 1. April eines Jahres:
Für die Preisermittlung zum 1. April eines jeden Jahres wird der Durchschnittswert verwendet, der sich aus den entsprechenden Monatswerten für den Zeitraum Juli bis Dezember des Vorjahres ergibt.
Für den Erdgasindex Großhandel (ENCG ) zum 1. April ist der Durchschnittswert der börsentäglichen Notierungen des Sommer-Futures mit Erfüllung ab dem 1. April des laufenden Jahres über den Zeitraum Juli bis Dezember des Vorjahres heranzuziehen.(Beispiel: Preisanpassung zum 1. April 2023, dann ist die Notierung des THE Natural Gas Season Future Sum/23 heranzuziehen)
Hinsichtlich des Faktors Lohn ist zum 1. April eines Jahres die tarifliche Stundenvergütung für den Monat Dezember des Vorjahres maßgeblich.
Preisermittlung zum 1. Oktober eines Jahres:
Für die Preisermittlung zum 1. Oktober eines jeden Jahres wird der Durchschnittswert verwendet, der sich aus den entsprechenden Monatswerten für den Zeitraum Januar bis Juni des laufenden Jahres ergibt.
Für den Erdgas-Index Großhandel zum 1. Oktober ist der Durchschnittswert der börsentäglichen Notierungen des Winter-Futures mit Erfüllung ab dem 1. Oktober des laufenden Jahres über den Zeitraum Januar bis Juni des laufenden Jahres heranzuziehen. (Beispiel: Preisanpassung zum 1. Oktober 2023, dann ist die Notierung des THE Natural Gas Season Future Win/23 heranzuziehen) Hinsichtlich des Faktors Lohn ist zum 1. Oktober eines Jahres die tarifliche Stundenvergütung für den Monat Juni des laufenden Jahres maßgeblich.
Der Emissionspreis wird in Euro pro Megawattstunde (€/MWh) angegeben.
Das Heizen über Fernwärme ist sehr umweltfreundlich. Trotzdem fallen auch bei der Erzeugung der Fernwärme CO2-Emissionen an, wenngleich diese wesentlich niedriger sind als bei vielen anderen Formen der Wärmeerzeugung. SWB Energie und Wasser ist verpflichtet, hierfür Emissionszertifikate vorzuweisen. Ein Teil der Zertifikate wird SWB Energie und Wasser kostenlos zur Verfügung gestellt, der Rest muss hinzu gekauft werden. Dieser Teil wird auf alle Kunden über den jeweiligen Verbrauch gleichmäßig verteilt. Dabei wird der am Fernwärmezähler des Kunden gemessene Verbrauch mit dem Emissions-Preis multipliziert.
Beispiel: die im Beispiel genannten Preise können von den tatsächlichen Preisen abweichen. Gültig sind grundsätzlich die aus den Formeln errechneten und auf dem Preisblatt genannten Preise
Emission-Preis auf der Jahresrechnung: 15.000 kWh x 8,29 €/MWh = 15.000 kWh x 0,01035 €/kWh = 124,35 €
Die Emissions-Preisformel rechnet den Emissions-Preis (EP) zum 01.10. und 01.04. eines jeden Jahres aus und lautet:
SWB Energie und Wasser erhält einen Teil der für die Erzeugung der Fernwärme benötigten Emissionszertifikate kostenlos. Der kostenlos zugeteilte Anteil wird in oben aufgeführter Formel mit dem Buchstaben „Z“ dargestellt. Damit an Kunden nur die Kosten für die Zertifikate weitergegeben werden, die SWB Energie und Wasser noch hinzukaufen muss, wird im ersten Teil der Formel {(1-Z) x 0,170 x PCO2} dieser Anteil ausgerechnet. Der Anteil der kostenfrei zugeteilten Zertifikate nimmt in den nächsten Jahren nach einem festgelegten Abschmelzungspfad ab. Dieser ist in folgender Tabelle dargestellt.
Faktor zur Reduzierung der kostenlosen Zuteilung gemäß Artikel 10a Absatz 11 der Richtlinie 2003/87/EG im Rahmen der Übergangsregel UNG
Linearer Faktor gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2003/87/EG
Resultie-render Faktor (jährlich)
Faktor SWB Energie und Wasser
von
bis
Faktor Z
2013
80,00%
100,00%
80,00%
1.4.2013
30.9.2013
80,00%
1.10.2013
31.3.2014
75,80%
2014
72,86%
98,26%
71,59%
1.4.2014
30.9.2014
71,59%
1.10.2014
31.3.2015
67,51%
2015
65,71%
96,52%
63,42%
1.4.2015
30.9.2015
63,42%
1.10.2015
31.3.2016
59,47%
2016
58,57%
94,78%
55,51%
1.4.2016
30.9.2016
55,51%
1.10.2016
31.3.2017
51,68%
2017
51,43%
93,04%
47,85%
1.4.2017
30.9.2017
47,85%
1.10.2017
31.3.2018
44,15%
2018
44,29%
91,30%
40,44%
1.4.2018
30.9.2018
40,44%
1.10.2018
31.3.2019
36,85%
2019
37,14%
89,56%
33,26%
1.4.2019
30.9.2019
33,26%
1.10.2019
31.3.2020
29,81%
2020
30,00%
87,82%
26,35%
1.4.2020
30.9.2020
26,35%
1.10.2020
31.3.2021
26,02
2021
30,00%
85,62%
25,69%
1.4.2021
30.9.2021
25,69%
1.10.2021
31.3.2022
25,36%
2022
30,00%
83,42%
25,03%
1.4.2022
30.9.2022
25,03%
1.10.2022
31.3.2023
24,70%
2023
30,00%
81,22%
24,37%
1.4.2023
30.9.2023
24,37%
1.10.2023
31.3.2024
24,04%
2024
30,00%
79,02%
23,71%
1.4.2024
30.9.2024
23,71%
1.10.2024
31.3.2025
23,38%
2025
30,00%
76,82%
23,05%
1.4.2024
30.9.2024
23,05%
1.10.2025
31.3.2026
22,72%
Der nächste Teil der Formel {(1-Z) x 0,170 x PCO2} multipliziert den aktuellen Börsenpreis für die Emissionszertifikate, der in Euro pro Tonne CO2 verrechnet wird, mit einem Umrechnungsfaktor, um den Preis in Euro pro Megawattstunde zu ermitteln. Der Umrechnungsfaktor in Höhe von 0,170 Tonnen CO2pro Megawattstunde Fernwärme gibt demnach an, wie viel CO2 bei der Erzeugung von einer Megawattstunde Fernwärme entsteht. Dieser Umrechnungsfaktor wurde für den Wärme-Benchmark im Beschluss 2011/278/EU der Europäischen Kommission festgehalten.
Der Preis für die Emissionszertifikate (PCO2) wird über den monatlichen Börsenpreisindex ECarbix ermittelt.
Der Index wird von der European Energy Exchange (EEX) veröffentlicht und bildet die Kostenentwicklung für Emissionszertifikate an der Börse innerhalb eines Monats ab.
Für die Preiszusammensetzung zum 01.04. eines Jahres wird durch SWB Energie und Wasser das arithmetische Mittel der sechs ECarbix-Monatswerte von Juli bis Dezember des jeweiligen Vorjahres verwendet.
Für die Preiszusammensetzung zum 01.10. eines Jahres ist es der Zeitraum von Januar bis Juni desselben Jahres.
Die Werte des ECarbix können unter folgender Adresse auf der Internetseite der EEX eingesehen werden:
In den nächsten Tabellen werden aktuelle Werte, die in die Formel eingesetzt werden, dargestellt.
Im linken Teil der Tabelle stehen jeweils die Werte für die Berechnung des Anfangszeitpunktes, die so genannten 0-Werte, wie z.B. „L0“und „I0“.
Im rechten Teil der Tabelle stehen die aktuellen Werte für den jeweiligen Anpassungszeitpunkt, wie z.B. „L“ und „I“.
In der letzten Zeile der Tabellen wird der Mittelwert aus den Einzelwerten der jeweiligen Spalte ermittelt, der in die Preisformel eingetragen wird.
Zur ersten Preisanpassung nach den neuen Formeln zum 01.10.2013 sind linker und rechter Teil der Tabellen gleich, da für die Wertermittlung der gleiche Zeitraum herangezogen wird. Ab dem 01.04.2013 unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Betrachtungszeiträume die Einzel- und Mittelwerte der jeweiligen Spalten.
Berechnung des Investitionsgüterindex („I“ und „I0“)
Netzverluste 2022: 72.414 MWh, das entspricht 12,5%
Ihre Vorteile im Überblick
Fernwärmeanlagen bedeuten geringen Wartungs- und Pflegeaufwand, da die Kosten für gesonderte Abgasmessungen, Schornsteinreinigungen und Brennerwartungen entfallen.
Durch die umweltschonende Kraft-Wärme-Kopplungs-Technologie trägt Fernwärme entscheidend zur CO2-Reduzierung im Bonner Stadtgebiet bei.
Fernwärmehausstationen arbeiten geräuscharm, sauber und sicher mit hohem Wirkungsgrad.
Fernwärmeanlagen benötigen wenig Aufstellfläche. Der Platz für Schornstein, Öltank und Brennstofflagerung entfällt.
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